1. Der Zuschuss der Ortsgemeinde zu öffentlichen Veranstaltungen innerhalb der Ortsgemeinde beträgt
60% der Fixkosten bis maximal 3.000 Euro.
Anträge auf Förderung müssen vor Durchführung von Veranstaltungen mit Begründung gestellt werden.
2. Der Zuschuss der Ortsgemeinde zum Kauf von Anlagevermögen ortsansässiger, eingetragener Vereine beträgt
60% des Rechnungsbetrages bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 5.000 Euro innerhalb von 3 Jahren.
Anträge müssen vor der Anschaffung gestellt werden.
3. Antragsberechtigt sind ortsansässige, eingetragene Vereine sowie ortsansässige karitative
Gruppierungen und Vereinigungen. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt erst nach Vorlage
der Rechnung.
Uniformen und Kleidung sowie Teile dieser werden nicht gefördert.
Die Zuschussgewährung soll in erster Linie der Förderung der Jugendarbeit dienen. Ein höherer Zuschuss
kann auf Antrag genehmigt werden.
4. Der zuständige Ausschuss behält sich Einzelfallentscheidungen vor.